Private Zusatzversicherungen


Wer heute als gesetzlich Versicherter einmal krank wird und ins Krankenhaus muss, der erhält zwar eine ärztliche Grundversorgung, aber mehr auch nicht. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nur noch die Grundbedürfnisse im Krankheitsfall ab. Da wird jeder Blinddarm nach einer Fallpauschale abgerechnet. Auf die Besonderheiten eines jeden Patienten kann da keine Rücksicht genommen werden. Alternativtherapien, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder bestimmte Medikamente sind häufig Zusatzleistungen, die der Kranke extra bezahlen muss. In solchen Fällen helfen private Zusatzversicherungen. Ob es um das Einzelzimmer im Krankenhaus, Inlays beim Zahnarzt, Brillen, Krankentagegeld, Auslandsreisekranken- und Pflegeversicherungen geht - eine private Zusatzversicherung kann jedes Risiko individuell absichern.

* Der Beitrag der jeweiligen Zusatzversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählten Tarifen. Der Versicherer kalkuliert nach einem individuellen Kostenrisiko.
* Mit einer privaten Zusatzversicherung steht dem Versicherten dann je nach gewähltem Versicherungspaket das gesamte Spektrum des privaten Rundumschutzes offen. Die Versicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der Kassen übrig bleiben. Auch Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht übernimmt, können privat zusätzlich abgesichert werden:
* Zuzahlungen für die Praxisgebühr, Arzneimittel, stationäre Behandlungen (Krankenhaus, Anschlussheilbehandlung, Vorsorgekur, Rehabilitationsmaßnahme, Mutter-Kind-Kur)

o Heilpraktikerleistungen
o Volle Erstattung aller verordneten Medikamente
o Zahnersatz
o Keine Zuzahlungen für Arzneimittel, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Krankentransporte
o Brillen werden auch in höherwertiger Qualität bezahlt, Kontaktlinsen werden fast immer erstattet
o Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen (Bäder, Massagen, Krankengymnastik)
o Freie Krankenhauswahl, freie Arztwahl, auch Chefarzt; freie Wahl der Zimmergröße
o Auslandsreisekrankenversicherung: Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland bei akuten Erkrankungen oder Unfällen sowie einfache Zahnbehandlung

Durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung ist eine enorme Beitragsersparnis möglich.

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