Krankenvollversicherung


Wer darf in die private Krankenversicherung? Wer mindestens monatlich 4.050 Euro (jährlich 48.600 Euro) in den letzten drei Jahren verdient hat, kann aus der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nur bis zu einem Betrag von monatlich 3.675 Euro (jährlich bis 44.100 Euro) erhoben. Alle Einkommensbeträge darüber werden nicht mehr mit Pflege- und Krankenversicherungsbeiträgen belastet. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze können in die private Krankenversicherung wechseln, erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in dem die Pflichtgrenze überschritten wird. Abgesehen von wenigen Berufsgruppen hat die Versicherungspflichtgrenze keine Auswirkungen für Selbständige, Freiberufler und Beamte. Ein Wechsel in die PKV ist in diesen Berufsgruppen unabhängig vom Einkommen möglich. Weil seit Anfang 2009 ein Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 15,5 Prozent besteht, werden die Arbeitnehmer stärker belastet. 7,3 Prozent davon tragen die Arbeitgeber und 8,2 Prozent die Arbeitnehmer. Hinzu kommen eventuell Zuschläge zum Beitragssatz, falls die Kassen ein Defizit erwirtschaften. Daher wird ein Wechsel für viele gesetzlich Versicherte hin zur privaten Krankenversicherung attraktiv. Darüber hinaus bietet die PKV nun einen günstigen Standardtarif an, der den Wechsel noch attraktiver macht.

Private Krankenversicherung - die AlternativeDie PKV finanziert sich nach dem "Anwartschaftsdeckungsverfahren". Dies bedeutet, die Beiträge richten sich nach der versicherten Leistung und nach dem individuellen Alter und Geschlecht. Um einen altersbedingten Prämienanstieg zu vermeiden, werden Altersrückstellungen gebildet, so dass man in jungen Jahren für die höheren Leistungen im Alter vorsorgt. Zusätzlich wird seit 1992 ein Betrag in Höhe von mindestens 1 Prozent der so bereits gebildeten Altersrückstellungen zur Beitragssenkung im Alter angespart. Seit dem 1.1.2000 zahlen alle Neukunden der privaten Krankenversicherungen freiwillig einen sukzessive steigenden Zuschlag, der ebenfalls der verbesserten Beitragsentlastung im Alter dienen soll.

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